Wurzelstöcke und Äste
AVV-Nr.: 17 02 01
Beschreibung laut AVV:
biologisch abbaubare Abfälle
Beschreibung:
Klassische Anfallstelle: Gartenbau – Privathaushalt – Grünanlagenpflege
Enthalten sein dürfen:
- Wurzelstöcke
- Äste
Nicht enthalten sein dürfen:
ohne Fremd- & Störstoffe wie:
- Boden und Erde
- Kunststoff wie Plastik
- Metalle
- Schutt
- Steine
- usw.
Bitte beachten Sie, dass dies Bespielangaben sind und die Auflistung nicht abschließend ist.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem zu entsorgenden Material haben, hilft Ihnen unser Fachpersonal sehr gerne weiter.