Wurzelstöcke und Äste

AVV-Nr.: 17 02 01

Beschreibung laut AVV:

biologisch abbaubare Abfälle

 

Beschreibung:

Klassische Anfallstelle: Gartenbau – Privathaushalt – Grünanlagenpflege

 

Enthalten sein dürfen:

  • Wurzelstöcke
  • Äste

 

Nicht enthalten sein dürfen:

ohne Fremd- & Störstoffe wie:

  • Boden und Erde
  • Kunststoff wie Plastik
  • Metalle
  • Schutt
  • Steine
  • usw.

 

 

Bitte beachten Sie, dass dies Bespielangaben sind und die Auflistung nicht abschließend ist.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem zu entsorgenden Material haben, hilft Ihnen unser Fachpersonal sehr gerne weiter.