Siedlungsabfälle
AVV-Nr.: 20 03 01
Beschreibung laut AVV Katalog:
Siedlungsabfälle
Beschreibung:
Es handelt sich hierbei um ein Materialgemisch, welches in erster Linie in den Mülleimern in Gewerbebetrieben und Verwaltungen gesammelt wird. Die Erfassung erfolgt standardmäßig in Umleerbehältern.
Enthalten sein dürfen:
- Kunststoffverpackungen
- Verpackungsstyropor
- Papier / Pappe / Kartonagen
- Zeitungen / Zeitschriften
- Holzabschnitte
- Obststeigen
- Metallverpackungen (restentleert!)
- Textilien
- Büroabfälle
Nicht enthalten sein dürfen:
- gefährliche Abfälle (Asbestabfälle, Mineralfaserabfälle, Holz IV usw.)
- Gift- oder Sondermüll
- Batterien, Akkus, Elektrogeräte, Leuchtstoffröhren
- flüssige Abfälle jeglicher Art
- Farben, Lacke, Öle, Lösemittel
- Druckgasflaschen und Druckbehälter
- organische Abfälle (Kantinenabfälle, Speisereste, Bioabfall)
- Glasabfälle (Flaschen, Flachglas)
- Bauschutt
- Restmüll (z. B. Windeln, Asche)
- Einweggrills und andere selbstentzündliche Abfälle
Bitte beachten Sie, dass dies Beispielangaben sind und die Auflistung nicht abschließend ist.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem zu entsorgenden Material haben, hilft Ihnen unser Fachpersonal sehr gerne weiter.