Beton und/oder Stahlbeton über 80cm Kantenlänge *
AVV-Nr.: 17 01 01
Beschreibung laut AVV Katalog:
Beton
Beschreibung:
getrennte Fraktionen von Beton mit Ausnahme derjenigen, die unter AVV-Nr. 17 01 06* fallen.
– schadstofffrei Z0 EPP
Enthalten sein dürfen:
- Ortbeton (mit & ohne Bewehrung)
- Fertigteilbeton (mit & ohne Bewehrung)
- Betonsteine
- Betonpflastersteine
- Mager- / Leichtbeton
- Waschbeton
Nicht enthalten sein dürfen:
- Anhaftungen
- Anstriche
- Tonziegel
- Leichtbaustoffe (Ytongsteine, Gipskartonplatten u. Heraklithplatte)
- Bimssteine
- Keramik
- Fliesen
- Backsteine
- Ziegelsteine
Annahme / Stückigkeit:
- Strahlgut aus Hochdruckwasserstrahlverfahren
- Fräsgut
- Schollen
- Brocken
- Platten ohne Längenbegrenzung
- ganze Steine
- Bruchstücke
* Dies gilt auch für S1 Mineralischen Bauschutt über einer Kantenlänge von 80cm!!!
Bitte beachten Sie, dass dies Beispielangaben sind und die Auflistung nicht abschließend ist.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem zu entsorgenden Material haben, hilft Ihnen unser Fachpersonal sehr gerne weiter.