Bauschutt

AVV-Nr.: 17 01 07

Beschreibung laut AVV:

Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen

 

Beschreibung:

  • schadstofffrei Z0 EPP

 

Enthalten sein dürfen:

  • Beton mit Putz (außer Gipsputz)
  • Ziegel mit Putz (außer Gipsputz)
  • Putzreste (außer Gipsputz)
  • glasierte, gefärbte Tondachziegel
  • Fliesen (Keramik, Naturstein, Steingut)
  • Natursteinplatten, -schindeln
  • Natursteinpflaster(steine)
  • Sanitäreinrichtungsgegenstände aus Keramik

 

Nicht enthalten sein dürfen:

  • Asbest
  • Gipskarton
  • Gas-/ Porenbeton
  • Faserzement-Fassadenplatten
  • Heraklith®
  • Kehricht
  • Anhaftungen
  • Anstriche

 

Annahme / Stückigkeit:

  • Ganze Steine, Ziegel
  • Schollen, Platten
  • Bruchstücke

 

 

Bitte beachten Sie, dass dies Beispielangaben sind und die Auflistung nicht abschließend ist.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem zu entsorgenden Material haben, hilft Ihnen unser Fachpersonal sehr gerne weiter.