Bauschutt
AVV-Nr.: 17 01 07
Beschreibung laut AVV:
Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen
Beschreibung:
- schadstofffrei Z0 EPP
Enthalten sein dürfen:
- Beton mit Putz (außer Gipsputz)
- Ziegel mit Putz (außer Gipsputz)
- Putzreste (außer Gipsputz)
- glasierte, gefärbte Tondachziegel
- Fliesen (Keramik, Naturstein, Steingut)
- Natursteinplatten, -schindeln
- Natursteinpflaster(steine)
- Sanitäreinrichtungsgegenstände aus Keramik
Nicht enthalten sein dürfen:
- Asbest
- Gipskarton
- Gas-/ Porenbeton
- Faserzement-Fassadenplatten
- Heraklith®
- Kehricht
- Anhaftungen
- Anstriche
Annahme / Stückigkeit:
- Ganze Steine, Ziegel
- Schollen, Platten
- Bruchstücke
Bitte beachten Sie, dass dies Beispielangaben sind und die Auflistung nicht abschließend ist.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem zu entsorgenden Material haben, hilft Ihnen unser Fachpersonal sehr gerne weiter.