Leichtbaustoffe/Heraglitt
AVV-Nr.: 17 09 04
Beschreibung laut AVV:
gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen
Beschreibung:
Heraglitt
Enthalten sein dürfen:
- Teppiche
- Bodenbeläge
- Kunststoffe
- Papier / Pappe / Kartonagen
- Verbundmaterialien (z. B. Heraklith)
- sonstige Verpackungsabfälle
- restentleerte / gereinigte Gebinde
- Tapeten
Nicht enthalten sein dürfen:
- gefährliche Abfälle (Asbestabfälle, Mineralfaserabfälle, Holz IV usw.)
- Gift- oder Sondermüll
- Batterien, Akkus, Elektrogeräte, Leuchtstoffröhren
- flüssige Abfälle jeglicher Art
- Farben, Lacke, Öle, Lösemittel
- Druckgasflaschen und Druckbehälter
- organischen Abfälle (Kantinenabfälle, Speisereste, Bioabfall)
- Abfälle aus Unterkünften
- HBCD-haltige Dämmstoffe Anhaftungen
Bitte beachten Sie, dass dies Bespielangaben sind und die Auflistung nicht abschließend ist.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem zu entsorgenden Material haben, hilft Ihnen unser Fachpersonal sehr gerne weiter.