KMF-Dämmung

AVV-Nr.: 17 06 03*

Beschreibung laut AVV:

anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält

 

Beschreibung:

  • Dämmstoffe, die künstliche Mineralfasern enthalten (= KMF-Dämmung) und einen Kanzerogenitätsindex <40 besitzen und somit als Kategorie 1-3 (K1-3) der Gefahrstoffliste 2006 eingestuft werden
  • Abfälle mit schwach oder nicht gebundenen KM-Fasern, die gem. LAGA-Merkblatt M23 verfestigt wurden

 

Enthalten sein dürfen:

  • Glaswolle aus Abbruch / Rückbau / Sanierung und Herstellung nach 01.01.2000
  • Steinwolle aus Abbruch / Rückbau / Sanierung und Herstellung nach 01.01.2000

 

Nicht enthalten sein dürfen:

  • KMF-Verbundmaterialien (z.B. Tektalan®, da gesonderter Entsorgungsweg notwendig)
  • KMF-Abfälle mit erhöhtem organischen Anteil (z.B. Lärmakustikdämmplatten, Odenwaldplatten, ggf. PCB-freie Wilhelmiplatten, etc., da gesonderter Entsorgungsweg notwendig)
  • asbesthaltige KMF-Dämmung

 

Annahme / Stückigkeit:

  • das Material ist AG-seitig gem. TRGS 519 staubdicht in Big-Bags (Sackform 0,90×0,90×1,10m) zu verpacken
  • schwach oder nicht gebundenes Material ist AG-seitig gem. LAGA-Merkblatt M23 mit Restfaserbindemittel zu binden und anschließend gem. TRGS 519 staubdicht in Big-Bags (Sackform 0,90×0,90×1,10m) zu verpacken

 

ACHTUNG: bei Anlieferung an unserem Firmensitz: nur Annahme vom Landkreis/Stadt Bad Kissingen

 

 

Bitte beachten Sie, dass dies Bespielangaben sind und die Auflistung nicht abschließend ist.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem zu entsorgenden Material haben, hilft Ihnen unser Fachpersonal sehr gerne weiter.