Altholz I-III

AVV-Nr.: je nach Herkunft, u. a. 15 01 03, 17 02 01

Beschreibung laut AVV:

Holz

 

Beschreibung:

Altholz, welches nicht mit Holzschutzmittel behandelt wurde, wird laut Altholzverordnung (AltholzV) in die Altholzkategorie III eingestuft.

 

Enthalten sein dürfen:

  • im wesentlichen Althölzer der Kat. I-III (unbehandelt)

 

Nicht enthalten sein dürfen:

  • holzfremde Bestandteile
  • Holz mit schädlichen Verunreinigungen
  • Holz mit Schwermetallbelastung (z.B. Holzfenster, Fensterstöcke, Außentüren, Innentüren mit Bleiweiß lackiert)
  • Holz mit PAK-Belastung (z.B. Holzstöckelboden, Werkstatt- / Garagenböden, Bahnschwellen, Telefonmasten, Hölzer aus dem Garten- / Landschaftsbau)
  • mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz (z. B. imprägniertes Holz, Dachkonstruktionsholz)
  • usw.

 

 

Bitte beachten Sie, dass dies Beispielangaben sind und die Auflistung nicht abschließend ist.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem zu entsorgenden Material haben, hilft Ihnen unser Fachpersonal sehr gerne weiter.