Altholz I-III
AVV-Nr.: je nach Herkunft, u. a. 15 01 03, 17 02 01
Beschreibung laut AVV:
Holz
Beschreibung:
Altholz, welches nicht mit Holzschutzmittel behandelt wurde, wird laut Altholzverordnung (AltholzV) in die Altholzkategorie III eingestuft.
Enthalten sein dürfen:
- im wesentlichen Althölzer der Kat. I-III (unbehandelt)
Nicht enthalten sein dürfen:
- holzfremde Bestandteile
- Holz mit schädlichen Verunreinigungen
- Holz mit Schwermetallbelastung (z.B. Holzfenster, Fensterstöcke, Außentüren, Innentüren mit Bleiweiß lackiert)
- Holz mit PAK-Belastung (z.B. Holzstöckelboden, Werkstatt- / Garagenböden, Bahnschwellen, Telefonmasten, Hölzer aus dem Garten- / Landschaftsbau)
- mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz (z. B. imprägniertes Holz, Dachkonstruktionsholz)
- usw.
Bitte beachten Sie, dass dies Beispielangaben sind und die Auflistung nicht abschließend ist.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem zu entsorgenden Material haben, hilft Ihnen unser Fachpersonal sehr gerne weiter.